Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschliesslich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch unsere Energieversorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber).
Die Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen und entsprechend zu vergüten.
Betreiber von Solarstromanlagen erhalten über 20 Jahre (plus dem Jahr der Installation) eine Vergütung in folgender Höhe (Stand 2006):
Für Freilandanlagen 40,60 Cent/KWh
Für Dachanlagen bis 30 KW 51,80 Cent/KWh
von 30 KW bis 100 KW 49,28 Cent/KWh
grösser 100 KW 48,74 Cent/KWh
Für Fassadenanlagen bis 30 KW 56,80 Cent/KWh
von 30 KW bis 100 KW 54,28 Cent/KWh
grösser 100 KW 53,74 Cent/KWh |